Das Justizwesen wird von der Gesellschaft in der Regel als ein Institut wahrgenommen, das unabhängig ist von politischen Einflüssen. Nicht zuletzt daher ist die Vorgehensweise des Bundesjustizministers Heiko Maas im Fall netzpolitik.org von vielen als erheblicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz gewertet worden. Schließlich erteilte der Bundesjustizminister in einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen Journalisten der Internetplattform netzpolitik.org dem nun scheidenden Generalbundesanwalt Harald Range die Weisung, ein zuvor in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten zur Prüfung des Sachverhalts zurückzunehmen.[1] Der Gebrauch dieses sogenannten externen Weisungsrechts ist zwar gesetzlich legitimiert, jedoch in der staatsrechtlichen Diskussion seit Jahren hochumstritten – und dieser Fall zeigt seine grundlegenden Probleme erneut auf.
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