[gastbeitrag]: Yvonne Blöcker mit einem Blick auf den gesetzlichen Rahmen der Beteiligung von Kindern.
Seit einigen Jahren ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Gesellschaft und Politik immer wieder ein Thema – z.B. wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche in der Schule oder bei der Gestaltung eines Spielplatzes zu beteiligen, damit sie an politische und demokratische Prozesse herangeführt werden. Kinder und Jugendliche werden somit als handlungsfähige Subjekte verstanden, die ihre Lebenswelt mitgestalten können. Der gesetzliche Rahmen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen müsste daher eigentlich vergleichsweise umfassend ausfallen. Doch dem ist nicht so; bereits 2009 stellte das Kinderhilfswerk fest, dass hier Handlungsbedarf bestehe.[1] Deshalb soll in diesem Beitrag ein Blick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie auf die Niedersächsische Gemeindeordnung geworfen werden: Wie ist Partizipation von Kindern und Jugendlichen gesetzlich geregelt?
[analysiert]: Birgit Redlich über Voraussetzungen einer teilhabefreundlichen Schulkultur.
Partizipation ist in aller Munde – ist in. Und das ist aus Sicht der Verfechter der Umsetzung von Kinderrechten auch gut so, denn Artikel 12 der UN-Kinderrechte-Charta gewinnt dadurch an Bedeutung. Er besagt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Teilhabe an ihrer Lebenswelt haben: Sie dürfen mitbestimmen und mitentscheiden, was mit ihnen passiert.[1] Dies beruht auf der Grundannahme, dass Kinder selbst am besten wissen, was sie brauchen. Warum – so die anschließende Frage – sollen also Andere (Erwachsene) für sie entscheiden? Ein wichtiger Lernort für eine solche Partizipation ist die Schule. Doch wieso gelingen dort manche Partizipationsprojekte, während andere scheitern? Was sind die Bedingungen funktionierender Partizipation?
Als im Rahmen des Forschungsprojekts „Göttinger Kinderdemokratie“ (2011-2014) Grundschulkinder befragt wurden, ob sie schon einmal den Begriff Demokratie gehört hatten, antwortete beispielsweise ein Junge, dass es sich hierbei doch wohl um ein Computerspiel handeln müsse. Diese Assoziation mag zwar zunächst kindlich naiv wirken, dennoch lassen sich Parallelen feststellen: Beiden, Demokratie und dem (Computer-)Spiel, wohnt eine bestimmte Komplexität inne, weshalb sie gewisser (Spiel-)Regeln bedürfen.
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